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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Bedingungen für Leistungen der iQ Consultancy e.U.

Stand: 2026-08-26

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Architektur-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen zwischen iQ Consultancy e.U., Münzgasse 3/42, 1030 Wien, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG erfolgt nicht.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise aus der Auftragsbestätigung.

3. Leistungserbringung und Mitwirkung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer ein sorgfältiges Tätigwerden und keinen bestimmten Erfolg.

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassene Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen. Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert verrechnet.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

ATU45748703 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Termine

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6. Nutzungsrechte

An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

Vorbestehendes Know-how, allgemeine Methoden, Konzepte und wiederverwendbare Bausteine des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Rechte an Software Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

7. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.

10. Datenschutz

Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wird vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

11. Beendigung

Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind abzugelten.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Architektur und Umsetzung —
drei Jahrzehnte lang aus einer Hand.

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Standort
Wien, Österreich
Unternehmen
iQ Consultancy e.U.

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